Seebestattungen in Deutschland finden an der Nordsee und der Ostsee statt. Die Beisetzung erfolgt in speziell ausgewiesenen Seegebieten, die strenge Auflagen erfüllen.
Allgemeine Regelungen
- Mindestabstand zur Küste: Die Beisetzung muss mindestens 3 Seemeilen (ca. 5,5 km) von der Küste entfernt erfolgen.
- Ausgewiesene Seegebiete: Die Beisetzungsgebiete werden von den zuständigen Behörden festgelegt.
- Schutzgebiete: Die Positionen liegen außerhalb von Schifffahrtsrouten und Fischfangzonen, um eine ungestörte Ruhe zu gewährleisten.
Ostsee
Die Ostsee ist aufgrund ihrer geschützten Lage und der vielen Küstenstädte ein beliebter Ort für Seebestattungen.
Mecklenburger Bucht
- Warnemünde – Vor der Küste des Seebads Warnemünde, einem der bekanntesten Abfahrtshäfen.
- Heiligendamm – Nahe dem ältesten deutschen Seebad.
- Ahrenshoop – Vor der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst.
- Darßer Ort – An der nördlichen Spitze der Halbinsel.
- Wismar – In der Wismarer Bucht.
Lübecker Bucht
- Travemünde – Bekannter Hafen an der Lübecker Bucht.
Nordsee
An der Nordsee sind Seebestattungen ebenfalls möglich, oft mit Abfahrt von niedersächsischen Häfen.
- Vor der Insel Mellum – Unbewohnte Insel im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.
- Jadebusen-Gebiet – Bucht an der niedersächsischen Küste.
Schutzgebiete und Ruhe
Alle Beisetzungsgebiete sind geschützte Zonen:
- Kein kommerzieller Fischfang erlaubt
- Keine Schifffahrtsrouten kreuzen die Gebiete
- Die Ruhe der Verstorbenen wird dauerhaft gewährleistet
Angehörige können später nahegelegene Küstenorte, Strände und Seebrücken besuchen, um in der Nähe der Beisetzungsstelle zu gedenken.
Abfahrtshäfen
Die konkreten Abfahrtshäfen hängen vom gewählten Bestattungsunternehmen ab. Typische Abfahrtsorte sind:
- Warnemünde (Ostsee)
- Travemünde (Ostsee)
- Wismar (Ostsee)
- Wilhelmshaven (Nordsee)
- Cuxhaven (Nordsee)
Erkundigen Sie sich bei dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl nach den verfügbaren Abfahrtsorten und Beisetzungsgebieten.
Weiterführende Informationen
- Ablauf einer Seebestattung – Der Tag der Zeremonie
- Rechtliche Voraussetzungen – Genehmigungen und Dokumente
- Gedenken und Erinnerung – Gedenkfahrten und Erinnerungsformen