In Deutschland ist die Seebestattung gesetzlich geregelt und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Wer eine Seebestattung plant, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen.
Grundvoraussetzung: Kremation
Eine Seebestattung ist in Deutschland nur nach vorheriger Einäscherung (Kremation) möglich. Eine Erdbestattung im Meer ist nicht gestattet. Die Kremation muss in einem zugelassenen Krematorium erfolgen.
Willenserklärung des Verstorbenen
Für eine Seebestattung muss nachgewiesen werden, dass der Verstorbene diese Form der Bestattung gewünscht hat. Als Nachweis gelten:
- Handschriftliches Testament: Ein eigenhändiges Testament, das den Wunsch nach einer Seebestattung enthält, ist der sicherste Nachweis.
- Bestattungsvorsorgevertrag: Ein zu Lebzeiten abgeschlossener Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen.
- Patientenverfügung: Wenn darin Bestattungswünsche festgehalten sind.
- Glaubhafte Aussage der Angehörigen: Wenn keine schriftliche Erklärung vorliegt, können Angehörige den Wunsch des Verstorbenen glaubhaft machen. Dies ist jedoch die schwächste Form des Nachweises.
Empfehlung: Wer sich eine Seebestattung wünscht, sollte dies schriftlich festhalten und Angehörige darüber informieren.
Erforderliche Dokumente
Für die Durchführung einer Seebestattung werden folgende Dokumente benötigt:
- Sterbeurkunde: Ausgestellt vom Standesamt am Sterbeort.
- Schriftliche Willenserklärung: Nachweis des Wunsches nach Seebestattung (siehe oben).
- Einäscherungsurkunde (Kremationsbescheinigung): Ausgestellt vom Krematorium nach der Einäscherung.
- Genehmigung der Ordnungsbehörde: Die zuständige Behörde (in der Regel am Sterbeort) erteilt die Genehmigung zur Seebestattung.
Genehmigungsverfahren
Die Genehmigung zur Seebestattung wird von der örtlichen Ordnungsbehörde erteilt. In der Praxis übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle Formalitäten und beantragt die erforderlichen Genehmigungen im Namen der Angehörigen.
Die Angehörigen müssen sich in der Regel nicht selbst um die Behördengänge kümmern.
Bestattungsgesetz: Landesrecht beachten
In Deutschland ist das Bestattungsrecht Landesrecht. Das bedeutet, dass die genauen Regelungen je nach Bundesland variieren können. Für Seebestattungen an der Küste sind insbesondere die Bestattungsgesetze von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen relevant.
Die grundlegenden Voraussetzungen (Kremation, Willenserklärung, Genehmigung) gelten jedoch bundesweit.
Beisetzungsgebiete
Seebestattungen dürfen nur in dafür ausgewiesenen Seegebieten stattfinden. Diese liegen mindestens 3 Seemeilen (ca. 5,5 km) von der Küste entfernt. Die Gebiete werden so gewählt, dass sie frei von Schifffahrtsrouten und Fischfangzonen sind.
Mehr Informationen zu den Standorten finden Sie auf der Seite Standorte an Nord- und Ostsee.
Hinweis
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen oder einen Rechtsanwalt. Stand: Januar 2025.
Weiterführende Informationen
- Ablauf einer Seebestattung – Der Tag der Zeremonie Schritt für Schritt
- Seeurnen – Zugelassene Materialien und Vorschriften
- Häufige Fragen – Antworten auf die wichtigsten Fragen